DUCHEWITZ BESTATTUNGEN

In- und Auslandsüberführungen

Bestattungsarten, Grabarten, Nutzungszeit und Pflegeverantwortlichkeit

Man unterscheidet zwischen Erdbestattungen und Feuerbestattungen. Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene Körper in der Regel in einem Sarg bestattet. Eine Feuerbestattung kann auf einem städtischen Friedhof, einem kirchlichen Friedhof, in der Natur auf einer dafür vorgesehene Parzelle bzw. Friedhof oder in der See bzw. im Meer erfolgen. In Deutschland herrscht immer noch der Friedhofszwang und eine Bestattungsfrist. Eine Urne kann für eine bestimmte Zeit an die Angehörigen für eine Abschiedsnahme ausgehändigt werden. Der Bestatter muss innerhalb einer Frist den Nachweis über die erfolgte Beerdigung weiterleiten.

 



Reihengrab (Sargbeisetzung)
Nutzungsrecht und Grabbereitung 
(ohne 1. Aufmachung) 1.241,00 €

Erdbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahren (Sargbeisetzung)

Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre
übrige Friedhöfe 25 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich
Pflegeverantwortlichkeit und 1.Aufmachung (Grabherrichtung): Nutzungsberechtigter (Angehöriger) oder ein beauftragter Grabpflegebetrieb (z.B. Blumen Lindemann)

Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss ein Grabstein kostenpflichtig ausgesucht werden.
Die Umrandung kann vom Steinmetz mit z.B. ein Naturstein eingefasst werden oder eine Hecke bepflanzt werden

Wiesengrab mit Gemeinschaftsgrabmal (Sargbeisetzung)
Nutzungsrecht, Grabbereitung (incl. Erde abtragen bzw. auffüllen, Rasen sähen und pflegen)   2.059,00 €

Erdbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Reihengrabstätte für ein Wiesengrab mit Gemeinschaftsgrabmal (anonyme Sargbeisetzung)

Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre
übrige Friedhöfe 25 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich
Pflegeverantwortlichkeit: Stadt Bottrop pflegt den Rasen

Beim zuständigen Steinmetz kann eine kostenpflichtige Namensgravur mit Geburts- und Sterbedatum beauftragt werden.

Wiesenpflege-Reihengrab (Sargbeisetzung)
Nutzungsrecht, Grabbereitung (incl. Erde abtragen bzw. auffüllen, Rasen sähen und pflegen)  2.437,00 €

Erdbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Reihengrabstätte für ein Wiesenpflege-Reihengrab (Sargbeisetzung)

Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre
übrige Friedhöfe 25 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich
Pflegeverantwortlichkeit: Stadt Bottrop pflegt den Rasen

Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss eine Grabplatte mit einem liegenden oder stehenden Grabmal kostenpflichtig ausgesucht werden.

Familiengrab 2 stellig (Sargbeisetzung)
Nutzungsrecht und Grabbereitung 
(ohne 1. Aufmachung) 4.339,00 €

Erdbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Familiengrabstätte 2 stellig (2 Sargbeisetzung und 2 Urnenbeisetzung 
oder 1 Sargbeisetzung und 4 Urnenbeisetzung)

Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 35 Jahre
übrige Friedhöfe 25 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit möglich bzw. nach 2. Beisetzung um Einhaltung der Ruhefrist erforderlich
Pflegeverantwortlichkeit und 1.Aufmachung (Grabherrichtung): Nutzungsberechtigter (Angehöriger) oder ein beauftragter Grabpflegebetrieb
Ob die Möglichkeit einer Auswahl der Grabställe besteht, prüft der Friedhofswärter. 

Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss ein Grabstein kostenpflichtig ausgesucht werden. Das Grab kann vollständig oder teilweise mit Grabpatten verdeckt werden. Die Umrandung kann vom Steinmetz mit z.B. ein Naturstein eingefasst werden oder eine Hecke bepflanzt werden.

Familiengrab 1 stellig (Sargbeisetzung)
Nutzungsrecht und Grabbereitung 
(ohne 1. Aufmachung) 2.454,00 €

Erdbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Familiengrabstätte 1 stellig (1 Sargbeisetzung und 1 Urnenbeisetzung)

Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 35 Jahre
übrige Friedhöfe 25 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit möglich bzw. nach 2. Beisetzung um Einhaltung der Ruhefrist erforderlich
Pflegeverantwortlichkeit und 1.Aufmachung (Grabherrichtung): Nutzungsberechtigter (Angehöriger) oder ein beauftragter Grabpflegebetrieb
Ob die Möglichkeit einer Auswahl der Grabställe besteht, prüft der Friedhofswärter. 

Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss ein Grabstein kostenpflichtig ausgesucht werden. Das Grab kann vollständig oder teilweise mit Grabpatten verdeckt werden. Die Umrandung kann vom Steinmetz mit z.B. ein Naturstein eingefasst werden oder eine Hecke bepflanzt werden.

Wiesenpflege-Familiengrab 2 stellig (Sargbeisetzung)
Nutzungsrecht, Grabbereitung (incl. Erde abtragen bzw. auffüllen
, Rasen sähen und pflegen)  6.205,00 €

Erdbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Wiesenpflege-Familiengrab 2 stellig (2 Sargbeisetzung und 2 Urnenbeisetzung 
oder 1 Sargbeisetzung und 4 Urnenbeisetzung)

Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 35 Jahre
übrige Friedhöfe 25 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit möglich bzw. nach 2. Beisetzung um Einhaltung der Ruhefrist erforderlich
Pflegeverantwortlichkeit: Stadt Bottrop pflegt den Rasen
Ob die Möglichkeit einer Auswahl der Grabställe besteht, prüft der Friedhofswärter. 

Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss eine Grabplatte mit einem liegenden oder stehenden Grabmal kostenpflichtig ausgesucht werden.

Urnenreihengrab (1 stellig)
Nutzungsrecht und Grabbereitung 
(ohne 1. Aufmachung) 544,00 €

Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Reihengrabstätte für eine Urnenbeisetzung

Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre
übrige Friedhöfe 25 Jahre, Nutzungsdauer 25 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich
Pflegeverantwortlichkeit und 1.Aufmachung (Grabherrichtung): Nutzungsberechtigter (Angehöriger) oder ein beauftragter Grabpflegebetrieb

Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss ein Grabstein kostenpflichtig ausgesucht werden.
Die Umrandung kann vom Steinmetz mit z.B. ein Naturstein eingefasst werden oder eine Hecke bepflanzt werden

Wiesengrab für Urne (anonym)
Nutzungsrecht, Grabbereitung (incl. Erde abtragen bzw. auffüllen, Rasen sähen und pflegen)   731,00 €

Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Reihengrabstätte für ein Wiesengrab für Urne mit Gemeinschaftsgrabmal (anonym)

Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre
übrige Friedhöfe 25 Jahre, Nutzungsdauer 25 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich
Pflegeverantwortlichkeit: Stadt Bottrop pflegt den Rasen

Beim zuständigen Steinmetz kann eine kostenpflichtige Namensgravur mit Geburts- und Sterbedatum beauftragt werden.

Urnenbaum-Reihengrab (1 stellig)
Belegrecht, Grabbereitung (incl. Erde abtragen bzw. auffüllen, Rasen sähen und pflegen) 1.351,00 €

Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Urnenbaum-Reihengrab (1 stellig)

Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre
übrige Friedhöfe 25 Jahre, Nutzungsdauer 25 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich
Pflegeverantwortlichkeit: Stadt Bottrop pflegt den Rasen
Ob die Möglichkeit einer Auswahl der Grabställe besteht, prüft der Friedhofswärter. 

Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss eine Grabplatte (liegend) kostenpflichtig ausgesucht werden.

Aschestreufeld und Ascheverstreuung einer Urne 
(incl. Rasen pflegen) 593,00 €

Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Aschestreufeld

Westfriedhof 25 Jahre, Nutzungsdauer 25 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich. (kein Nutzungsrecht) Die Asche wird vollständig auf dem Rasen verstreut. Es gibt keine Grabplatte und auch keinen Gemeinschaftsgrabmal. Angehörige können bei der Beerdigung dabei sein.
Der Verstorbene muss eine Willenserklärung schriftlich hinterlassen haben.
Pflegeverantwortlichkeit: Stadt Bottrop pflegt den Rasen

Urnenkammer (3 Urnenkapseln) 
Bestattung in der Urnenkammer und verschließen mit Standardverschlussplatte 1.679,00 €

Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Urnenkammer für in der Regel 2 Urnen (3 Urnenkapseln) 
Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 35 Jahre
übrige Friedhöfe 25 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit möglich bzw. nach 2. Beisetzung um Einhaltung der Ruhefrist erforderlich.
Pflegeverantwortlichkeit: Stadt Bottrop Instandhaltung der Urnenkammern Stehle. 
Über die Art und Reihenfolge der Vergabe der Urnenkammer befindet die Stadt Bottrop. 
Werksseitig wird eine Verschlussplatte geliefert. 
Beim Steinmetz Ihrer Wahl kann die Verschlussplatte durch eine Grabplatte (z.B. individuell gestalteter Naturstein) kostenpflichtig ausgesucht werden.
Nach Ablauf der Nutzungsrechte und Ruhefristen werden die in den Urnenkammern befindlichen Urnen- und Aschereste an anderer Stelle des Friedhofes beigesetzt.

Familiengrab für 4 Urnen 
Nutzungsrecht und Grabbereitung 
(ohne 1. Aufmachung) 1.154,00 €

Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Familiengrabstätte Urnengrabstelle 4 Urnen
Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 35 Jahre
übrige Friedhöfe 25 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit möglich bzw. nach 2. Beisetzung um Einhaltung der Ruhefrist erforderlich.
Pflegeverantwortlichkeit und 1.Aufmachung (Grabherrichtung): Nutzungsberechtigter (Angehöriger) oder ein beauftragter Grabpflegebetrieb

Ob die Möglichkeit einer Auswahl der Grabställe besteht, prüft der Friedhofswärter. 

Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss ein Grabstein kostenpflichtig ausgesucht werden. Das Grab kann vollständig oder teilweise mit Grabpatten verdeckt werden. Die Umrandung kann vom Steinmetz mit z.B. ein Naturstein eingefasst werden oder eine Hecke bepflanzt werden.

Urnenbaum-Familiengrab für 2 Urnen
Belegrecht, Grabbereitung (incl. Erde abtragen bzw. auffüllen, Rasen sähen und pflegen) 2.231,00 €

Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Urnenbaum-Familiengrab für 2 Urnen
Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 35 Jahre
übrige Friedhöfe 25 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit möglich bzw. nach 2. Beisetzung um Einhaltung der Ruhefrist erforderlich.
Pflegeverantwortlichkeit: Stadt Bottrop pflegt den Rasen

Ob die Möglichkeit einer Auswahl der Grabställe besteht, prüft der Friedhofswärter. 

Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss eine Grabplatte (liegend) kostenpflichtig ausgesucht werden.

Urnenbaum-Familiengrab für 4 Urnen
Belegrecht, Grabbereitung (incl. Erde abtragen bzw. auffüllen, Rasen sähen und pflegen) 4.225,00 €

Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop

Urnenbaum-Familiengrab für 4 Urnen
Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 35 Jahre
übrige Friedhöfe 25 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre
Verlängerung der Nutzungszeit möglich bzw. nach 2. Beisetzung um Einhaltung der Ruhefrist erforderlich.
Pflegeverantwortlichkeit: Stadt Bottrop pflegt den Rasen

Ob die Möglichkeit einer Auswahl der Grabställe besteht, prüft der Friedhofswärter. 

Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss eine Grabplatte (liegend) kostenpflichtig ausgesucht werden.


Erdbestattung


 

Feuerbestattung als Urnenbestattung

Feuerbestattung als Seebestattung