Bestattungsarten, Grabarten, Nutzungszeit und Pflegeverantwortlichkeit
Man unterscheidet zwischen Erdbestattungen und Feuerbestattungen. Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene Körper in der Regel in einem Sarg bestattet. Eine Feuerbestattung kann auf einem städtischen Friedhof, einem kirchlichen Friedhof, in der Natur auf einer dafür vorgesehene Parzelle bzw. Friedhof oder in der See bzw. im Meer erfolgen. In Deutschland herrscht immer noch der Friedhofszwang und eine Bestattungsfrist. Eine Urne kann für eine bestimmte Zeit an die Angehörigen für eine Abschiedsnahme ausgehändigt werden. Der Bestatter muss innerhalb einer Frist den Nachweis über die erfolgte Beerdigung weiterleiten.
Reihengrab (Sargbeisetzung) | Erdbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahren (Sargbeisetzung) Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss ein Grabstein kostenpflichtig ausgesucht werden. |
Wiesengrab mit Gemeinschaftsgrabmal (Sargbeisetzung) | Erdbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Reihengrabstätte für ein Wiesengrab mit Gemeinschaftsgrabmal (anonyme Sargbeisetzung) Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre Beim zuständigen Steinmetz kann eine kostenpflichtige Namensgravur mit Geburts- und Sterbedatum beauftragt werden. |
Wiesenpflege-Reihengrab (Sargbeisetzung) | Erdbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Reihengrabstätte für ein Wiesenpflege-Reihengrab (Sargbeisetzung) Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss eine Grabplatte mit einem liegenden oder stehenden Grabmal kostenpflichtig ausgesucht werden. |
Familiengrab 2 stellig (Sargbeisetzung) | Erdbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Familiengrabstätte 2 stellig (2 Sargbeisetzung und 2 Urnenbeisetzung Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 35 Jahre Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss ein Grabstein kostenpflichtig ausgesucht werden. Das Grab kann vollständig oder teilweise mit Grabpatten verdeckt werden. Die Umrandung kann vom Steinmetz mit z.B. ein Naturstein eingefasst werden oder eine Hecke bepflanzt werden. |
Familiengrab 1 stellig (Sargbeisetzung) | Erdbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Familiengrabstätte 1 stellig (1 Sargbeisetzung und 1 Urnenbeisetzung) Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 35 Jahre Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss ein Grabstein kostenpflichtig ausgesucht werden. Das Grab kann vollständig oder teilweise mit Grabpatten verdeckt werden. Die Umrandung kann vom Steinmetz mit z.B. ein Naturstein eingefasst werden oder eine Hecke bepflanzt werden. |
Wiesenpflege-Familiengrab 2 stellig (Sargbeisetzung) | Erdbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Wiesenpflege-Familiengrab 2 stellig (2 Sargbeisetzung und 2 Urnenbeisetzung Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 35 Jahre Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss eine Grabplatte mit einem liegenden oder stehenden Grabmal kostenpflichtig ausgesucht werden. |
Urnenreihengrab (1 stellig) | Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Reihengrabstätte für eine Urnenbeisetzung Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss ein Grabstein kostenpflichtig ausgesucht werden. |
Wiesengrab für Urne (anonym) | Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Reihengrabstätte für ein Wiesengrab für Urne mit Gemeinschaftsgrabmal (anonym) Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre Beim zuständigen Steinmetz kann eine kostenpflichtige Namensgravur mit Geburts- und Sterbedatum beauftragt werden. |
Urnenbaum-Reihengrab (1 stellig) | Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Urnenbaum-Reihengrab (1 stellig) Ruhefrist Parkfriedhof 30 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss eine Grabplatte (liegend) kostenpflichtig ausgesucht werden. |
Aschestreufeld und Ascheverstreuung einer Urne | Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Aschestreufeld Westfriedhof 25 Jahre, Nutzungsdauer 25 Jahre |
Urnenkammer (3 Urnenkapseln) | Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Urnenkammer für in der Regel 2 Urnen (3 Urnenkapseln) |
Familiengrab für 4 Urnen | Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Familiengrabstätte Urnengrabstelle 4 Urnen Ob die Möglichkeit einer Auswahl der Grabställe besteht, prüft der Friedhofswärter. Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss ein Grabstein kostenpflichtig ausgesucht werden. Das Grab kann vollständig oder teilweise mit Grabpatten verdeckt werden. Die Umrandung kann vom Steinmetz mit z.B. ein Naturstein eingefasst werden oder eine Hecke bepflanzt werden. |
Urnenbaum-Familiengrab für 2 Urnen | Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Urnenbaum-Familiengrab für 2 Urnen Ob die Möglichkeit einer Auswahl der Grabställe besteht, prüft der Friedhofswärter. Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss eine Grabplatte (liegend) kostenpflichtig ausgesucht werden. |
Urnenbaum-Familiengrab für 4 Urnen | Feuerbestattung: städtischer Friedhof in Bottrop Urnenbaum-Familiengrab für 4 Urnen Ob die Möglichkeit einer Auswahl der Grabställe besteht, prüft der Friedhofswärter. Beim Steinmetz Ihrer Wahl muss eine Grabplatte (liegend) kostenpflichtig ausgesucht werden. |
Erdbestattung |
Feuerbestattung als Urnenbestattung
Feuerbestattung als Seebestattung